qDemokratische Zukunft | Gültige Satzung | 2p000daa0

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Das Grundgesetz gelesen und verstanden

Grundgesetz Freiheitlich demokratische Gesellschaften geraten von verschiedenen Seiten unter Druck. Vielerorts ist eine Radikalisierung und Spaltung der Gesellschaft zu beobachten. Parteien und Politiker büßen an Legitimation ein, weil das Volk (vgl. GG) sich nicht mehr gehört und vertreten fühlt.
Diesen Entwicklungen möche die Demokratische Zukunft ein Verständnis entgegenhalten, dass sich auf den ursprünglichen Entwurf des Grundgesetzes und seiner Väter beruft.

A.1.01





Demokratische Zukunft, die Grundgesetzpartei


Am Anfang der Bundesrepublik Deutschland stand die Idee, dass Parteien bei der politischen Willensbildung des Volkes mitwirken. (Art.21 Grundgesetz (GG))

Diesen Pfad hat die real existierende Bundesrepublik Deutschland längst verlassen.
Die Partei „Demokratische Zukunft“ tritt an, der Vision der Gründungsväter der Bundesrepublik Deutschland in Verbindung mit moderner Technologie wieder eine Perspektive zu geben.
Der verfassungsgemäße Souverän (wahlberechtigte Staatsbürger der BRD) steht im Zentrum des parteilichen Interesses und Handelns.

Bürgerbeteiligung ist unverzichtbar.

Wie auch die wenigen parteiprogrammtischen Festlegungen bzw. Grundüberzeugungen soll auch die Satzung i.e.L. den identitätsbestimmenden äußeren Rahmen der Partei festlegen.

Innerhalb dieses Rahmens gilt es, den tatsächlichen Bürgerwillen zu erkennen und für jeden Wahlkreis unabhängig zu vertreten.

Alle Handlungen der Partei sind darauf ausgerichtet, dass das Deutsche Grundgesetz von 1949 auch noch im Jahr 2099 gültig sein und gelebt wird.

Artikel 1. Demokratische Mehrheiten

a. Zur demokratischen Entscheidungsfindung kommen unterschiedliche Definitionen für die erforderlichen Abstimmungsergebnisse zur Annahme eines Antrags zur Anwendungen.
(1) Identitätsmehrheit
(2) Korrektur- bzw. Personalmehrheit
(3) Entscheidungsmehrheit
(4) Prozessmehrheit


Artikel 2. Identitätsbestimmende Satzung

a. Die Artikel dieser Sektion der Parteisatzung sind bestimmend für die Identität der Partei und erfordern für eine Veränderung oder Ergänzung eine Identitätsmehrheit.

Artikel 3. Grundüberzeugungen

Grundgesetz a. Die festgelegten Grundüberzeugungen der Partei dienen als gesellschaftspolitische Orientierung und Begrenzung der Handlungsmöglichkeiten für die Partei und der Partei verpflichteter Mandatsträger.
b. Der Parteivorsitzende jeder Organisationsebene verantwortet die geltende Interpretation dieser Grundüberzeugungen für den jeweiligen Bereich

Artikel 4. Entscheidungsfreiheit der Mandatsträger

a. Die Partei ist Art. 38 GG auf allen Ebenen uneingeschränkt verpflichtet. Das entbindet der Partei verpflichteter Mandatsträger nicht davon, über Ihre Entscheidungen gegenüber dem Souverän (Wahlkreis) Rechenschaft ablegen zu müssen.

Artikel 5. Fraktionszwang

a. Die Partei lehnt jeglichen Fraktionszwang für der Partei verpflichtete Mandatsträger ab.

Artikel 6. Wiederwahl von Mitgliedern der Executive

a. Der Partei verpflichtete Mandatsträger oder anderweitig Abstimmungsberechtigte müssen mit Ihrer Kandidatur und/oder vor Antritt des Mandats verbindlich erklären, dass sie Personen in Ämter der Exekutive nicht (!) wiederwählen werden, die zum Zeitpunkt der Wiederwahl das gleiche Amt schon mindestens 7 Jahre bekleidet haben.

Artikel 7. Funktionen in der Exekutive

a. Der Partei verpflichtete Mandatsträger oder anderweitig Abstimmungsberechtigte müssen mit Ihrer Kandidatur und/oder vor Antritt des Mandats verbindlich erklären, dass sie Personen in Ämter der Exekutive nicht (!) wiederwählen werden, die zum Zeitpunkt der Wiederwahl das gleiche Amt schon mindestens 7 Jahre bekleidet haben.

Artikel 8. Voraussetzung für eine Parteimitgliedscshaft

a. Mitglied der Partei kann nur werden, wer die Deutsche Staatsangehörigkeit besitzt und sich für den dauerhaften und nachhaltigen Fortbestand der freiheitlich demokratischen Grundordnung in Deutschland auf der Basis des Grundgesetzes einsetzen will.

Artikel 9. Aufgaben der Partei

a. Die primäre Aufgabe der Partei und Ihrer Mitglieder ist es, den Willen des Souveräns (Wähler des Wahlkreises) zu erkennen und zu repräsentieren.
b. Die Sekundäre Aufgabe der Partei ist es, die unabhängige Willensbildung des Souveräns (Volk) durch richtige und vollständige Information zu unterstützen.

Artikel 10. Parteiprogramm

a. Das Parteiprogram ergibt sich aus den Grundüberzeugungen und deren jeweils gültige Interpretation in Verbindung mit diesem Teil der Satzung.
b. Die Partei gibt sich kein Wahlprogramm. Vor Wahlen legt die Partei Rechenschaft ab.

Artikel 11.Vertretung der Partei durch ihre Mitlgieder

a. Treten Parteimitglieder öffentlich als solche in Erscheinung, so müssen sie erkennbar den größten Teil Ihrer Ausführungen bzw. Beiträge der Repräsentierung des Willens des Souveräns widmen.

Artikel 12.Koaltionen

a. Koalitionen und entsprechende Koalitionsverträge sind möglich.

Artikel 13. Parteivorsitzender

a. Unabhängig von der Organisationsebene räumt die Satzung dem Parteivorsitzenden zum Teil weitreichende Befugnisse ein. Wenn nicht anders festgelegt, können alle Entscheidungen aufgrund dieser Befugnisse mit einer Korrekturmehrheit verändert werden.

Artikel 14. Parteisprecher

a. Der erste Parteisprecher repräsentiert die Partei nach außen.

Artikel 15. Repräsentant

a. Die Funktion des Repräsentanten ist vielfach und auf allen Parteiebenen zu finden. Die zentrale Aufgabe besteht darin, für den eigenen Verantwortungsbereich den Wähler- bzw. Mitgliederwille quantitativ zu erfassen und ggf. entsprechend zu repräsentieren.

Artikel 16. Parteitag

a. Der Parteitag befasst sich mit Satzungsänderungen, Organisation, Technologie, Kommunikation und Entscheidungen zu strittigen Frage, die zuvor nicht gelöst werden konnten.

Artikel 17. Abstimmungen

a. Abstimmungen in der Partei erfolgen auf der Basis von tatsächlichen Stimmen (Ja, Nein, Enthaltung) pro Repräsentant.

Artikel 18. Mitgliedsbeitragseinheiten

a. Jedes aktive Parteimitglied muss pro Gebietsverband oberhalb des eigenen Wahlkreises und für den eigenen Wahlkreis je eine Mitgliedsbeitragseinheit von z.Z. 1€ pro Monat zahlen.

Artikel 19. Organisation

a. Die zentralen Organisationseinheiten sind der Wahlkreisverband und der Bundesverband.

Artikel 20. Geltungsbereich der Bundessatzung

a. Verbandssatzungen, die im Widerspruch zur Bundessatzung stehen oder beträchtlichen Raum für Fehlinterpretation bieten, sind unzulässig und müssen geändert werden.

Artikel 21. Ordnungsmaßnahmen

a. Mit Ordnungsmaßnahmen bis hin zum Entzug der Stimmberechtigung oder der Aussetzung einer Satzung durch einen Parteivorsitzenden einer übergeordneten Parteiebene ist jederzeit zu rechnen.
b. Ordnungsmaßnahmen sind zwingend bei:.
(1) Persönlicher Bereicherung.
(2) Manipulationen von Mitgliedsbeitragseinheiten (Stimmrechte).
(3) Manipulationen des quantitativen Wählerwillens .
(4) Satzungsänderungen, die den übergeordneten Parteizielen widersprechen.

Aetikel 22. Beschwerde

a. Jedes Parteimitglied hat das Recht, sich über eine Entscheidung beim Parteivorsitzenden der nächst-höheren Organisationsebene zu beschweren.

Artikel 23. Lobbyismus

a. Der Kontakt von Parteimitgliedern in ihrer Parteifunktion mit Vertretern partikularer Interessensvertretungen ist unerwünscht.

Artikel 24. Technologie, Kommunikation, Marketing

Der Bundesverband ist zuständig für Technologie, Prozesse, Marketing und das Parteierscheinungsbild.

Die folgenden Grundüberzeugungen entfalten Ihre Bedeutung erst durch eine politische Interpretation.

(1) Keine Zukunft für uns ohne Kinder


(2) Mut zur Intoleranz


(3) Die Gesellschaft und das Leben in Deutschland nach 1949 ist eine glückliche Ausnahme


(4) Deutsche kennen, schätzen und schützen die Republik seit 1949, das Grundgesetz und die Sprache


(5) Ein Europa für Menschen gelingt nicht ohne die Europäer


(6) Selbstbestimmung und Eigenverantwortung der Bürger ist unverzichtbar


(7) Keine kontrollfreien Räume


(8) Schulden führen zu Umverteilung


(9) Vermögen darf sich nicht weiter konzentrieren


(10) Es gibt nicht genug Lohneinkommen auf der Welt


(11) Nicht alle Probleme lassen sich mit Wachstum lösen


(12) Außenpolitik ist Interessenpolitik


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Bundesverfassungsgericht Satzung Weitere Dokumente

Empfiehlt eine Demokratische Zukunft

Grundgesetz Die Partei führt den beschreibenden Zusatz "die Grundgesetzpartei". Widersprüche zu der Sichtweise des Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe sind somit praktisch unzulässig. Wie sind aber die zum Teil wesentlichen, satzungsbedingten Unterschiede zu den anderen Parteien der BRD zu bewerten. Kann es sein, das die obersten Richter der BRD die gedanklichen Väter der Partei Demokratiche Zukunft sind?


Interpretation und Wertung auf der Grundlage des GG ist kein Privileg des BVerfG.




Parteistaatliche Demokratie

"Der Staat als Beute" der Parteien (1) wird im Umfeld des Bundesverfassungsgerichts als "parteistaatliche Demokratie" charakterisiert (2).
Schon 1978 stellte der frühere Richter beim Bundesverfassunsgericht Prof. Gerhard Leibholz fest, "mehr Fraktionszwang ist legitim. ... Die Parteibezogenheit des "Wahlaktes" kann auf die verfassunsgemäße Bewertung des Mandats der Abgeordneten nicht ohne Einfluß bleiben. ... Artikel 38 wird insoweit zwar nicht völlig "verdrängt", aber in seiner politischen Bedeutung und seinem verfassungsrechtlichen Gewicht "zurückgedrängt"."
SPD und CDU habe jeweils weniger als 500.000 Mitglieder.(3) Abweichlern wird offen mit Stafe gedroht, schon seit 1958(4)(5)(9)
Die CDU unter Frau Merkel ignoriert Parteitagsbeschlüsse ganz offen.
Die SPD läßt die Mitglieder (weniger als 500.000 Menschen) über eine "Groko" entscheiden.
Es ist die Auffassung der Demokratischen Zukunft, dass die Kombination der folgenden Faktoren:

  • keine Volksabstimmungen
  • Machtkartell (zum Teil geheim) von Exekutive und Verfassungsgericht (4)(6)(7)
  • Machtstrukturen in den Parteien
  • Fraktionszwang

die grundgesetzliche Vorstellung einer repräsentativen Demokratie zumindest verzerren.
Die Bürger haben praktisch keinen Einfluss auf einzelne Politikentscheidungen. Die Gesamtpakete der Parteien verkommen zu Überraschungspaketen.(10)(11) Zusagen werden nicht eingehalten und Meinungen Einzelner ändern sich. Abweichende Meinungen werden mit Blick auf Fraktionszwang und Machterhalt unterdrückt.
Die Demokratische Zukunft stellt in dieser Hinsicht praktisch in allen Punkte den Gegenentwurf dar.

Fraktionszwang

Grundgesetz Das Bundesverfassungsgericht hält den Fraktionszwang für legitim.
Im Jahr 2007 (13) detailliert das Verfassunsgericht unter Hassemer, Jentsch, Broß, Osterloh, DiFabio, Mellinghoff, Lübbe-Wolff, Gerhard sein Sicht. Aus der Möglichkeit eines konstruktiven Mißtrauensvotums (Artikel 68 GG) leitet es eine implizite, berechtigte Mehrheitsanforderung für alle Gesetzentwürfe ab. "Die Führung der Fraktion wird darauf hinwirken, dass aus der Freiheit des Mandats ein wirksamer und ein einheitlicher Wille erwächst, der im Fall der die Regierung unterstützenden Fraktionen mit der Konzeption der Bundesregierung vereinbar ist." Deutet das Bundesverfassunggericht hiermit an, dass es den Unterschied zwischen Exeukitve und Legislative nicht kennt? Artikel 81 Abs 2 läßt keine Zweifel, wer für die Gesetzgebung verantwortlich ist: der Bundestag. Die Vertrauensfrage gilt einzig dem Bundeskanzler. Gesetzentwürfe kommen aus allen Ecke und machmal von Lobbyisten(14). Sie können mal schlecht vorbereitet sein und mal verfassunsgwidrig.(15) Sie quasi pauschal auf das sehr bewußte Niveau einer Vertrauensfrage zu heben oder auch "nur" zum Gegenstand der Richtlinien Kompetenz der Kanzlerin zu machen läßt den Verdacht auf ein Machtkartell aufkommen.

Die Entscheidung des Bundesverfassungsgericht fiel nicht(!) einstimmig. Jentsch führt explizit folgende abweichende Meinung aus: "Im Übrigen kann die Handlungsfähigkeit einer Regierung nicht bereits dann in Abrede gestellt werden, wenn ein Kanzler einzelne Reformvorschläge nicht mehr durchzusetzen vermag. Dies ist gewollte und zwingende Folge des vom Grundgesetz konstituierten parlemtarischen Regierungssystems."

Für den Bürger ist es eine Zumutung, dass es innerhalb des Bundesverfassunsggerichts unterscheidliche Meinung hinsichtlich den Rollen von Exekutive und Legislative gibt.
Es liegt in der "DNA" der demokratischen Zukunft, daß es solche Mißverständnisse nicht geben kann. Im übrigen wird auf die funktionierenden Minderheitsregierung in Europa verwiesen.(16) Selbst Kanzlerin Merkel hält ein Minderheitsregierung nicht für verfassungswidrig. Sie scheint nur einfach keine Lust zu haben.(17)

Mitgliederentscheid

"Die Gewissensfreiheit der Abgeordneten werde durch die Abstimmung (über den Koalitionsvertrag) nicht besonders eingeschränkt" befand das Bundesverfassungsgericht 2013. Diese Einschätzung ist im Kontext der Bewertung des Parteienstaats und des Fraktionszwangs schon fast zynisch, aber konsequent."Im Wege der Verfassungsbeschwerde können nur Akte der öffentlichen Gewalt angegriffen werden."(8) Parteiinterne Willensbildung sein aber kein staatliches Handeln.
Erneut ist das Gericht hinsichtlich seine Bewertung der Realität im Kontrast zur "Theorie" zu kritisieren.
Konsequenterweise hat das Bundesverfassungsgericht im Jahr 2018 - ohne Begründung - erneut eine Mitgliederentscheidung der SPD zum Koaltionsvertragsentwurf nicht unterbunden.(12)
Wenn Theo Sommer in seiner Zeit Kolumne fordert, "So geht es nicht", verkennt er die Intention des Verfassungsgerichts.(18)

Quellen

(1) http://www.uni-speyer.de/files/de/Lehrst%C3%BChle/ehemalige%20Lehrstuhlinhaber/VonArnim/Veroeffentlichungen/Beuteneu.pdf
(2) http://www.spiegel.de/spiegel/print/d-40616751.html
(3) https://www.bpb.de/politik/grundfragen/parteien-in-deutschland/zahlen-und-fakten/138672/mitgliederentwicklung
(4) https://www.n-tv.de/politik/Kauder-fordert-Korpsgeist-von-Union-article15684206.html
(5) http://www.spiegel.de/spiegel/print/d-42621045.html (6) https://www.welt.de/print/die_welt/politik/article127204957/Wer-die-Verfassungsrichter-waehlt.html
(7) https://www.lto.de/recht/hintergruende/h/kritik-an-der-wahl-der-bundesverfassungsrichter/
(8) http://www.spiegel.de/politik/deutschland/bundesverfassungsgericht-billigt-spd-mitgliedervotum-ueber-koalition-a-937616.html
(9) https://www.hss.de/news/detail/gewissensfrage-was-ist-denn-das-news863/
(10) https://www.welt.de/politik/deutschland/article171193808/CDU-Urgesteine-rechnen-mit-Kurs-der-Partei-unter-Merkel-ab.html
(11) https://www.heise.de/tp/features/CDU-CSU-Unmut-ueber-den-Ausbau-der-Transferunion-3958460.html
(12) http://www.sueddeutsche.de/politik/spd-mitgliederentscheid-der-lange-arm-der-parteibasis-1.3856142
(13) https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2005/08/es20050825_2bve000405.html auch Rd.Nr 135 - 137
(14) http://www.spiegel.de/wirtschaft/soziales/cum-ex-skandal-die-regierung-kaschiert-ihr-eigenes-versagen-a-1153184.html
(15) http://www.spiegel.de/politik/deutschland/bundesverfassungsgericht-erklaert-bka-gesetz-fuer-teilweise-verfassungswidrig-a-1088195.html
(16) https://www.abendblatt.de/politik/article212628221/Wo-Minderheitsregierungen-in-Europa-bereits-funktionieren.html
(17) https://meta.tagesschau.de/id/128987/merkel-bei-minderheitsregierung-bin-ich-skeptisch
(18) http://www.zeit.de/politik/deutschland/2018-02/spd-basis-mitgliederentscheid-grosse-koalition-demokratie-5vor8
(19)

Weitere Dokumente Satzung

Eine Partei im Aufbau

Grundgesetz Viele Bereiche der Partei erfordern Vereinbarungen und Prozesse. Dem soll nicht vorgegriffen werden. So läßt die Satzung z.B. "Vorwahlen" für Direktmandatskandidaten zu. Wie das umgesetzt werden kann, und ob das in allen Wahlkreisen gleich gehandhabt wird ist z.Z. unklar.


Menschen die Gestalten wollen, finden ein weites Feld.




Kompentenz

Die Demokratische Zukunft bietet allen Interessierten und den Besten ihres Faches die Möglichkeit, sich in den Dienst der Bürger zu stellen, ohne durch ein parteipolitisches Korsett, Denkverbote oder Political Correctness eingeengt zu werden

Die Kupplung zwischen Wille und Entscheidung

Grundgesetz Repräsentaten sind vor Ort. Sprechen mit den Menschen. Hören zu.

Identifikation mit dem Ziel

Wer das Ziel teilt und auf Manipulation (Lobby) verzichtet, kann ein Partner werden.


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