Freiheitlich
demokratische Gesellschaften geraten von verschiedenen Seiten
unter Druck. Vielerorts ist eine Radikalisierung und Spaltung
der Gesellschaft zu beobachten. Parteien und Politiker büßen
an Legitimation ein, weil das Volk (vgl. GG) sich nicht mehr
gehört und vertreten fühlt.
Diesen Entwicklungen möche die Demokratische Zukunft ein
Verständnis entgegenhalten, dass sich auf den ursprünglichen
Entwurf des Grundgesetzes und seiner Väter beruft.
A.1.01
Am Anfang der Bundesrepublik Deutschland stand die Idee,
dass Parteien bei der politischen Willensbildung des Volkes
mitwirken. (Art.21 Grundgesetz (GG))
Diesen Pfad hat die real existierende Bundesrepublik
Deutschland längst verlassen.
Die Partei „Demokratische Zukunft“ tritt an, der Vision der
Gründungsväter der Bundesrepublik Deutschland in Verbindung
mit moderner Technologie wieder eine Perspektive zu geben.
Der verfassungsgemäße Souverän (wahlberechtigte Staatsbürger
der BRD) steht im Zentrum des parteilichen Interesses und
Handelns.
Bürgerbeteiligung ist unverzichtbar.
Wie auch die wenigen parteiprogrammtischen Festlegungen bzw.
Grundüberzeugungen soll auch die Satzung i.e.L. den
identitätsbestimmenden äußeren Rahmen der Partei festlegen.
Innerhalb dieses Rahmens gilt es, den tatsächlichen
Bürgerwillen zu erkennen und für jeden Wahlkreis unabhängig
zu vertreten.
Alle Handlungen der Partei sind darauf ausgerichtet, dass
das Deutsche Grundgesetz von 1949 auch noch im Jahr 2099
gültig sein und gelebt wird.
a. Zur demokratischen Entscheidungsfindung kommen
unterschiedliche Definitionen für die erforderlichen
Abstimmungsergebnisse zur Annahme eines Antrags zur
Anwendungen.
(1) Identitätsmehrheit
(2) Korrektur- bzw. Personalmehrheit
(3) Entscheidungsmehrheit
(4) Prozessmehrheit
a. Die Artikel dieser Sektion der Parteisatzung sind
bestimmend für die Identität der Partei und erfordern für
eine Veränderung oder Ergänzung eine Identitätsmehrheit.
a. Die festgelegten
Grundüberzeugungen der Partei dienen als
gesellschaftspolitische Orientierung und Begrenzung der
Handlungsmöglichkeiten für die Partei und der Partei
verpflichteter Mandatsträger.
b. Der Parteivorsitzende jeder Organisationsebene
verantwortet die geltende Interpretation dieser
Grundüberzeugungen für den jeweiligen Bereich
a. Die Partei ist Art. 38 GG auf allen Ebenen
uneingeschränkt verpflichtet. Das entbindet der Partei
verpflichteter Mandatsträger nicht davon, über Ihre
Entscheidungen gegenüber dem Souverän (Wahlkreis)
Rechenschaft ablegen zu müssen.
a. Die Partei lehnt jeglichen Fraktionszwang für der
Partei verpflichtete Mandatsträger ab.
a. Der Partei verpflichtete Mandatsträger oder anderweitig
Abstimmungsberechtigte müssen mit Ihrer Kandidatur und/oder
vor Antritt des Mandats verbindlich erklären, dass sie
Personen in Ämter der Exekutive nicht (!) wiederwählen
werden, die zum Zeitpunkt der Wiederwahl das gleiche Amt
schon mindestens 7 Jahre bekleidet haben.
a. Der Partei verpflichtete Mandatsträger oder anderweitig
Abstimmungsberechtigte müssen mit Ihrer Kandidatur und/oder
vor Antritt des Mandats verbindlich erklären, dass sie
Personen in Ämter der Exekutive nicht (!) wiederwählen
werden, die zum Zeitpunkt der Wiederwahl das gleiche Amt
schon mindestens 7 Jahre bekleidet haben.
a. Mitglied der Partei kann nur werden, wer die Deutsche
Staatsangehörigkeit besitzt und sich für den dauerhaften und
nachhaltigen Fortbestand der freiheitlich demokratischen
Grundordnung in Deutschland auf der Basis des Grundgesetzes
einsetzen will.
a. Die primäre Aufgabe der Partei und Ihrer Mitglieder ist
es, den Willen des Souveräns (Wähler des Wahlkreises) zu
erkennen und zu repräsentieren.
b. Die Sekundäre Aufgabe der Partei ist es, die unabhängige
Willensbildung des Souveräns (Volk) durch richtige und
vollständige Information zu unterstützen.
a. Das Parteiprogram ergibt sich aus den
Grundüberzeugungen und deren jeweils gültige Interpretation
in Verbindung mit diesem Teil der Satzung.
b. Die Partei gibt sich kein Wahlprogramm. Vor Wahlen legt
die Partei Rechenschaft ab.
a. Treten Parteimitglieder öffentlich als solche in
Erscheinung, so müssen sie erkennbar den größten Teil Ihrer
Ausführungen bzw. Beiträge der Repräsentierung des Willens
des Souveräns widmen.
a. Koalitionen und entsprechende Koalitionsverträge sind
möglich.
a. Unabhängig von der Organisationsebene räumt die Satzung
dem Parteivorsitzenden zum Teil weitreichende Befugnisse
ein. Wenn nicht anders festgelegt, können alle
Entscheidungen aufgrund dieser Befugnisse mit einer
Korrekturmehrheit verändert werden.
a. Der erste Parteisprecher repräsentiert die Partei nach
außen.
a. Die Funktion des Repräsentanten ist vielfach und auf
allen Parteiebenen zu finden. Die zentrale Aufgabe besteht
darin, für den eigenen Verantwortungsbereich den Wähler-
bzw. Mitgliederwille quantitativ zu erfassen und ggf.
entsprechend zu repräsentieren.
a. Der Parteitag befasst sich mit Satzungsänderungen,
Organisation, Technologie, Kommunikation und Entscheidungen
zu strittigen Frage, die zuvor nicht gelöst werden konnten.
a. Abstimmungen in der Partei erfolgen auf der Basis von
tatsächlichen Stimmen (Ja, Nein, Enthaltung) pro
Repräsentant.
a. Jedes aktive Parteimitglied muss pro Gebietsverband
oberhalb des eigenen Wahlkreises und für den eigenen
Wahlkreis je eine Mitgliedsbeitragseinheit von z.Z. 1€ pro
Monat zahlen.
a. Die zentralen Organisationseinheiten sind der
Wahlkreisverband und der Bundesverband.
a. Verbandssatzungen, die im Widerspruch zur Bundessatzung
stehen oder beträchtlichen Raum für Fehlinterpretation
bieten, sind unzulässig und müssen geändert werden.
a. Mit Ordnungsmaßnahmen bis hin zum Entzug der
Stimmberechtigung oder der Aussetzung einer Satzung durch
einen Parteivorsitzenden einer übergeordneten Parteiebene
ist jederzeit zu rechnen.
b. Ordnungsmaßnahmen sind zwingend bei:.
(1) Persönlicher Bereicherung.
(2) Manipulationen von Mitgliedsbeitragseinheiten
(Stimmrechte).
(3) Manipulationen des quantitativen Wählerwillens .
(4) Satzungsänderungen, die den übergeordneten Parteizielen
widersprechen.
a. Jedes Parteimitglied hat das Recht, sich über eine
Entscheidung beim Parteivorsitzenden der nächst-höheren
Organisationsebene zu beschweren.
a. Der Kontakt von Parteimitgliedern in ihrer
Parteifunktion mit Vertretern partikularer
Interessensvertretungen ist unerwünscht.
Der Bundesverband ist zuständig für Technologie, Prozesse,
Marketing und das Parteierscheinungsbild.
Die folgenden Grundüberzeugungen entfalten Ihre Bedeutung
erst durch eine politische Interpretation.
werden hier bereitgestellt
Die Partei führt den
beschreibenden Zusatz "die Grundgesetzpartei". Widersprüche zu
der Sichtweise des Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe sind
somit praktisch unzulässig. Wie sind aber die zum Teil
wesentlichen, satzungsbedingten Unterschiede zu den anderen
Parteien der BRD zu bewerten. Kann es sein, das die obersten
Richter der BRD die gedanklichen Väter der Partei Demokratiche
Zukunft sind?
Interpretation und Wertung auf der Grundlage des GG ist kein Privileg des BVerfG.
"Der Staat als Beute" der Parteien (1) wird im Umfeld des
Bundesverfassungsgerichts als "parteistaatliche Demokratie"
charakterisiert (2).
Schon 1978 stellte der frühere Richter beim
Bundesverfassunsgericht Prof. Gerhard Leibholz fest, "mehr
Fraktionszwang ist legitim. ... Die Parteibezogenheit des
"Wahlaktes" kann auf die verfassunsgemäße Bewertung des
Mandats der Abgeordneten nicht ohne Einfluß bleiben. ...
Artikel 38 wird insoweit zwar nicht völlig "verdrängt", aber
in seiner politischen Bedeutung und seinem
verfassungsrechtlichen Gewicht "zurückgedrängt"."
SPD und CDU habe jeweils weniger als 500.000 Mitglieder.(3)
Abweichlern wird offen mit Stafe gedroht, schon seit
1958(4)(5)(9)
Die CDU unter Frau Merkel ignoriert Parteitagsbeschlüsse
ganz offen.
Die SPD läßt die Mitglieder (weniger als 500.000 Menschen)
über eine "Groko" entscheiden.
Es ist die Auffassung der Demokratischen Zukunft, dass die
Kombination der folgenden Faktoren:
die grundgesetzliche Vorstellung einer repräsentativen
Demokratie zumindest verzerren.
Die Bürger haben praktisch keinen Einfluss auf einzelne
Politikentscheidungen. Die Gesamtpakete der Parteien
verkommen zu Überraschungspaketen.(10)(11) Zusagen werden
nicht eingehalten und Meinungen Einzelner ändern sich.
Abweichende Meinungen werden mit Blick auf Fraktionszwang
und Machterhalt unterdrückt.
Die Demokratische Zukunft stellt in dieser Hinsicht
praktisch in allen Punkte den Gegenentwurf dar.
Das
Bundesverfassungsgericht hält den Fraktionszwang für
legitim.
Im Jahr 2007 (13) detailliert das Verfassunsgericht unter
Hassemer, Jentsch, Broß, Osterloh, DiFabio, Mellinghoff,
Lübbe-Wolff, Gerhard sein Sicht. Aus der Möglichkeit eines
konstruktiven Mißtrauensvotums (Artikel 68 GG) leitet es
eine implizite, berechtigte Mehrheitsanforderung für alle
Gesetzentwürfe ab. "Die Führung der Fraktion wird darauf
hinwirken, dass aus der Freiheit des Mandats ein wirksamer
und ein einheitlicher Wille erwächst, der im Fall der die
Regierung unterstützenden Fraktionen mit der Konzeption der
Bundesregierung vereinbar ist." Deutet das
Bundesverfassunggericht hiermit an, dass es den Unterschied
zwischen Exeukitve und Legislative nicht kennt? Artikel 81
Abs 2 läßt keine Zweifel, wer für die Gesetzgebung
verantwortlich ist: der Bundestag. Die Vertrauensfrage gilt
einzig dem Bundeskanzler. Gesetzentwürfe kommen aus allen
Ecke und machmal von Lobbyisten(14). Sie können mal schlecht
vorbereitet sein und mal verfassunsgwidrig.(15) Sie quasi
pauschal auf das sehr bewußte Niveau einer Vertrauensfrage
zu heben oder auch "nur" zum Gegenstand der Richtlinien
Kompetenz der Kanzlerin zu machen läßt den Verdacht auf ein
Machtkartell aufkommen.
Die Entscheidung des Bundesverfassungsgericht fiel nicht(!)
einstimmig. Jentsch führt explizit folgende abweichende
Meinung aus: "Im Übrigen kann die Handlungsfähigkeit einer
Regierung nicht bereits dann in Abrede gestellt werden, wenn
ein Kanzler einzelne Reformvorschläge nicht mehr
durchzusetzen vermag. Dies ist gewollte und zwingende Folge
des vom Grundgesetz konstituierten parlemtarischen
Regierungssystems."
Für den Bürger ist es eine Zumutung, dass es innerhalb des
Bundesverfassunsggerichts unterscheidliche Meinung
hinsichtlich den Rollen von Exekutive und Legislative gibt.
Es liegt in der "DNA" der demokratischen Zukunft, daß es
solche Mißverständnisse nicht geben kann. Im übrigen wird
auf die funktionierenden Minderheitsregierung in Europa
verwiesen.(16) Selbst Kanzlerin Merkel hält ein
Minderheitsregierung nicht für verfassungswidrig. Sie
scheint nur einfach keine Lust zu haben.(17)
"Die Gewissensfreiheit der Abgeordneten werde durch die
Abstimmung (über den Koalitionsvertrag) nicht besonders
eingeschränkt" befand das Bundesverfassungsgericht 2013.
Diese Einschätzung ist im Kontext der Bewertung des
Parteienstaats und des Fraktionszwangs schon fast zynisch,
aber konsequent."Im Wege der Verfassungsbeschwerde können
nur Akte der öffentlichen Gewalt angegriffen werden."(8)
Parteiinterne Willensbildung sein aber kein staatliches
Handeln.
Erneut ist das Gericht hinsichtlich seine Bewertung der
Realität im Kontrast zur "Theorie" zu kritisieren.
Konsequenterweise hat das Bundesverfassungsgericht im Jahr
2018 - ohne Begründung - erneut eine Mitgliederentscheidung
der SPD zum Koaltionsvertragsentwurf nicht unterbunden.(12)
Wenn Theo Sommer in seiner Zeit Kolumne fordert, "So geht es nicht", verkennt er die
Intention des Verfassungsgerichts.(18)
(1)
http://www.uni-speyer.de/files/de/Lehrst%C3%BChle/ehemalige%20Lehrstuhlinhaber/VonArnim/Veroeffentlichungen/Beuteneu.pdf
(2) http://www.spiegel.de/spiegel/print/d-40616751.html
(3)
https://www.bpb.de/politik/grundfragen/parteien-in-deutschland/zahlen-und-fakten/138672/mitgliederentwicklung
(4)
https://www.n-tv.de/politik/Kauder-fordert-Korpsgeist-von-Union-article15684206.html
(5) http://www.spiegel.de/spiegel/print/d-42621045.html
(6)
https://www.welt.de/print/die_welt/politik/article127204957/Wer-die-Verfassungsrichter-waehlt.html
(7)
https://www.lto.de/recht/hintergruende/h/kritik-an-der-wahl-der-bundesverfassungsrichter/
(8)
http://www.spiegel.de/politik/deutschland/bundesverfassungsgericht-billigt-spd-mitgliedervotum-ueber-koalition-a-937616.html
(9)
https://www.hss.de/news/detail/gewissensfrage-was-ist-denn-das-news863/
(10)
https://www.welt.de/politik/deutschland/article171193808/CDU-Urgesteine-rechnen-mit-Kurs-der-Partei-unter-Merkel-ab.html
(11)
https://www.heise.de/tp/features/CDU-CSU-Unmut-ueber-den-Ausbau-der-Transferunion-3958460.html
(12)
http://www.sueddeutsche.de/politik/spd-mitgliederentscheid-der-lange-arm-der-parteibasis-1.3856142
(13)
https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2005/08/es20050825_2bve000405.html
auch Rd.Nr 135 - 137
(14)
http://www.spiegel.de/wirtschaft/soziales/cum-ex-skandal-die-regierung-kaschiert-ihr-eigenes-versagen-a-1153184.html
(15)
http://www.spiegel.de/politik/deutschland/bundesverfassungsgericht-erklaert-bka-gesetz-fuer-teilweise-verfassungswidrig-a-1088195.html
(16)
https://www.abendblatt.de/politik/article212628221/Wo-Minderheitsregierungen-in-Europa-bereits-funktionieren.html
(17)
https://meta.tagesschau.de/id/128987/merkel-bei-minderheitsregierung-bin-ich-skeptisch
(18) http://www.zeit.de/politik/deutschland/2018-02/spd-basis-mitgliederentscheid-grosse-koalition-demokratie-5vor8
(19)
Viele Bereiche der Partei
erfordern Vereinbarungen und Prozesse. Dem soll nicht
vorgegriffen werden. So läßt die Satzung z.B. "Vorwahlen" für
Direktmandatskandidaten zu. Wie das umgesetzt werden kann, und
ob das in allen Wahlkreisen gleich gehandhabt wird ist z.Z.
unklar.
Menschen die Gestalten wollen, finden ein weites Feld.
Die Demokratische Zukunft bietet allen Interessierten und den Besten ihres Faches die Möglichkeit, sich in den Dienst der Bürger zu stellen, ohne durch ein parteipolitisches Korsett, Denkverbote oder Political Correctness eingeengt zu werden
Repräsentaten sind vor
Ort. Sprechen mit den Menschen. Hören zu.
Wer das Ziel teilt und auf Manipulation (Lobby) verzichtet, kann ein Partner werden.
... gibt es im Prinzip für alles.